Ebay winkt OTC-Privatverkäufe durch


von

Katharina Brand

Kein Grundsatzverstoß: Für 13 Euro wurde die angebrochene Packung Nicorette verkauft.Sceenshot: APOTHEKE ADHOC

Privatverkäufer bieten weiterhin OTC-Präparate auf Ebay an. In drei Fällen trifft der Kundenservice auf die Meldung der Angebote die gleiche Entscheidung: Die Inserate verstoßen nicht gegen die geltenden Richtlinien des Online-Marktplatzes.

Egal ob Macrogol, Nicorette-Kaugummi oder ein Dreierpack Fenistil-Tropfen – dass Privatpersonen diese apothekenpflichtigen Präparate auf Ebay verkaufen, wird von der Plattform akzeptiert. Nutzer können zweifelhafte Angebote grundsätzlich melden, was den Kundenservice dazu veranlasst, das Inserat zu überprüfen. Zu allen drei Angeboten, die von unterschiedlichen Privatanbietern stammen, hat Ebay schriftlich Stellung genommen.

Im Fall einer Anzeige über Nicorette-Kaugummi heißt es seitens der Plattform: „Wir haben Ihre Meldung geprüft und festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Diese Entscheidung wurde von einem Mitglied unseres Kundenserviceteams getroffen.“ Laut Artikelbeschreibung des Privatverkäufers handelt es sich um einen Restbestand, der stets bei Zimmertemperatur gelagert und in einer deutschen Apotheke erworben wurde.

SCREENSHOT APOTHEKE ADHOC

Kein Problem: Gegen den Verkauf des apothekenpflichtigen Präparats spricht für den Marktplatz-Kundenservice nichts.

Bei einem Angebot über eine 30er-Packung Macrogol Hexal plus Elektrolyte und der Anzeige über drei 20-Milliliter-Flaschen Fenistil-Tropfen ist die Einschätzung des Kundenservices identisch; auch hier erkennt Ebay im Privatverkauf kein Problem.

In allen drei Fällen betont Ebay, dass man, falls man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, über das interne Beschwerdemanagementsystem Kontakt aufnehmen kann. „Wir werden uns die Sache noch einmal ansehen“, so das Versprechen der Plattform. „Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler gemacht wurde, haben Sie möglicherweise das Recht, diese Entscheidung gemäß den geltenden Gesetzen durch ein zuständiges Gericht oder eine Streitbeilegungsstelle prüfen zu lassen“, ergänzt Ebay unter Verweis auf die eigene Website zum Thema Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung. Weitere Stellungnahmen des Online-Marktplatzes zu den genannten Fällen stehen jedoch noch aus.

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