Auftakt zur Grippeimpfstoff-Saison: B/Yamagata ist raus


Nur drei statt vier – EMA empfiehlt für die Influenzasaison 24/25 einen Umstieg auf Dreifach-Impfstoffe.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) stellt die Weichen für die kommende Grippesaison und empfiehlt Impfstoffherstellern von quadrivalenten auf trivalente Impfstoffe umzusteigen.

Die EMA gibt jährlich Empfehlungen für die Zusammensetzung saisonaler Grippeimpfstoffe innerhalb der Europäischen Union heraus, basierend auf Beobachtungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deren Überwachung der weltweiten Prävalenz und Eigenschaften verschiedener Grippeviren.

Aufgrund dieser Daten empfiehlt die Notfall-Arbeitsgruppe (Emergency Task Force – ETF) der EMA von quadrivalente auf trivalente Impfstoffe umzusteigen, die den B/Yamagata-Stamm nicht enthalten. Dieser ist seit März 2020 nicht mehr im Umlauf war und stellt somit keine aktuelle Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen hat die EMA die Virusstämme für die Grippesaison 2024/2025 festgelegt. Dabei sollten Hersteller von verschiedenen Impfstofftypen wie attenuierten Lebendimpfstoffen, zellbasierten trivalenten Impfstoffen und inaktivierten Impfstoffen bestimmte Virusstämme berücksichtigen.

Folgende Virusstämme sollten miteinbezogen werden

Herstellung von attenuierten Lebendimpfstoffen oder trivalenten Impfstoffen auf Eibasis:

  • ein A/Victoria/4897/2022 (H1N1)pdm09-ähnliches Virus;
  • ein A/Thailand/8/2022 (H3N2)-ähnliches Virus;
  • ein B/Austria/1359417/2021 (B/Victoria-Linie)-ähnliches Virus.

Herstellung von zellbasierten trivalenten Impfstoffen sollten für die Saison :

  • ein A/Wisconsin/67/2022 (H1N1)pdm09-ähnliches Virus;
  • ein A/Massachusetts/18/2022 (H3N2)-ähnliches Virus;
  • ein B/Austria/1359417/2021 (B/Victoria-Linie)-ähnliches Virus.

Die Vorschläge wurden vom Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA im März 2024 gebilligt. Es wird erwartet, dass Impfstoffhersteller bis zum 17. Juni 2024 Anträge auf Änderung der Zusammensetzung ihrer Impfstoffe gemäß diesen Empfehlungen einreichen.



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