Schuldspruch für Ozempic-Fälscher


von

Astrid Janovsky

Insulin statt Semaglutid – zwei Angeklagte wurden nun zu Geldstrafen verurteilt.AdobeStock_407006343/mnirat

Zwei Unternehmer sind wegen des Vertriebs
von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt worden. Sie wurden am
Landgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und
grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Über
beide Männer wurden Geldstrafen sowie Bewährungsstrafen von sechs
Monaten Haft verhängt. 

Die Staatsanwaltschaft warf den Geschäftsleuten vor, 225
Injektions-Pens zum Stückpreis von 205 Euro an einen
Schönheitschirurgen in Salzburg verkauft zu haben. Die Angeklagten im
Alter von 57 und 46 Jahren sollen die Medikamente über einen Kontakt
in Nordrhein-Westfalen bezogen haben.

Die Pens waren wie das bekannte Arzneimittel-Produkt Ozempic
gestaltet. Doch statt des Originalwirkstoffes Semaglutid enthielten
sie Insulin. Drei Patientinnen erlitten deshalb nach
Selbst-Injektionen gesundheitliche Probleme.

Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss der erste Angeklagte
eine Strafe von 720 Euro zahlen (180 Tagessätze zu je 4 Euro), der
zweite 6.600 Euro (120 Tagessätze zu je 55 Euro). Eines der
involvierten Unternehmen wurde zu einer Geldstrafe von 4.250 Euro
verurteilt – teils auf Bewährung. Gegen den mutmaßlich beteiligten
Arzt hat die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren
eingeleitet.

APA



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