Suchtgift-Vorrat für Palliativdienste erlaubt


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Redaktion

Schnelle Schmerzmittelgabe im Notfall ist nun möglich.AdobeStock_558848689/C Davids/peopleimages.com

Palliativversorgung verfolgt vor allem ein Ziel: die letzten Tage der Patient:innen möglichst schmerzfrei zu gestalten. Damit die Suchtgifte, die hier im Notfall eingesetzt werdennicht erst langwierig besorgt werden müssen, wurde für Hospizdienste und Pflegeheime eine Sonderregelung erlassen.

Palliativpatientinnen und -patienten können neuerdings bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes rascher mit hochwirksamen Schmerzmitteln versorgt werden, die unter die Suchtgiftverordnung fallen. Früher mussten diese erst bestellt werden, die Verzögerung habe zu unnötigem Leid geführt, so das Gesundheitsressort am Samstag in einer Aussendung. Seit Februar dürfen mobile Hospizdienste, Alten- und Pflegeheime Vorräte halten, die Kosten trägt das Ministerium.

Förderung der Zusatzkosten

Nach ärztlicher Verschreibung können die palliativen Notfallmedikamente wie etwa Opiate direkt an Patienten abgegeben werden. Die Sozialversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für patientenunabhängige Bevorratung von Medikamenten. Vom Gesundheitsressort gibt es deshalb eine Förderung von 230.000 Euro, um die Zusatzkosten der palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams, stationäre Hospize und Tageshospize abzudecken. Die Abwicklung übernimmt Hospiz Österreich, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden.

Rauch reduziert Bürokratie

“Wir haben es geschafft, dass bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Patientinnen und Patienten die hochwirksamen Medikamente schnell und unbürokratisch erhalten”, wurde Rauch in der Aussendung zitiert. “Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung.”

APAMED



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