Der Rechnungshof (RH) sieht in einem am Freitag veröffentlichten Bericht trotz Fortschritten noch Verbesserungspotenzial bei der medizinischen Rehabilitation. Diese sollte stärker an Patientenbedürfnisse angepasst werden. Für die stationäre Reha von Kindern und Jugendlichen gebe es mittlerweile mit Verzögerung ein regional differenziertes Angebot. Der Anteil des Bereichs Mental Health sei jedoch fast doppelt so groß wie im Jahr 2010 erwartet, als die Planung gestartet wurde.
Im Jahr 2022 entfielen rund zwei Drittel beziehungsweise 1.687 Anträge für Kinder und Jugendliche auf den Bereich Mental Health. Kritisch sieht der RH auch, dass der Dachverband keine Auswertung der jährlichen Kosten der Kinder- und Jugendrehabilitation hat. Er hält es für dringend erforderlich, den Bedarf im Rahmen des Rehabilitationsplans 2025 neu zu berechnen. Die Auslastung der Rehabilitationsbetten für Kinder und Jugendliche betrug nämlich in den Jahren 2018 bis 2022 höchstens 59 Prozent. Gründe waren die Covid19-Pandemie, aber unter anderem auch Schwierigkeiten der Eltern, die Kinder während der medizinischen Rehabilitation zu begleiten.
In 20 Jahren verdreifacht
Im Jahr 2022 flossen in Österreich 1,077 Milliarden Euro in stationäre und ambulante medizinische Rehabilitationsverfahren. Den Großteil davon, 74 Prozent, finanzierte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Zwischen 2003 und 2022 verdreifachte sich die Anzahl der Verfahren der PVA.
Seit einer Prüfung im Bereich der medizinischen Rehabilitation im Jahr 2017 stellte der Rechnungshof Verbesserungen fest, wurde in einer RH-Aussendung betont. Die PVA habe im Jahr 2016 begonnen, die Rahmenbedingungen für die medizinische Rehabilitation zu verändern. Der RH hält es allerdings für sinnvoll, das Angebot noch stärker an die Bedürfnisse der Patienten anzupassen. So war die Rehabilitation aufgrund der einheitlichen Therapiezeit von 1.800 Minuten – aufgeteilt auf drei Wochen – pro Patient zur Zeit der aktuellen Rechnungshofprüfung im Zeitraum von 2015 bis 2022 noch in weiten Teilen eine standardisierte Leistung, dies jedoch unabhängig vom konkreten Patientenbedürfnis. Abweichungen erfolgten nur in drei Prozent der Fälle, erläuterte der RH.
Anträge künftig digital
Außerdem empfiehlt der Rechnungshof, dass Anträge auf medizinische Reha künftig digital gestellt werden sollten. Zwar plane die PVA gemeinsam mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, einen digitalen “Kur- und Reha-Antrag” umzusetzen. Derzeit ist das Formular aber noch in Papierform auszufüllen. Dadurch besteht das Risiko, dass wesentliche Angaben im Antrag fehlen und es wird beispielsweise schwieriger, die bestgeeignete Einrichtung auszuwählen, bemängelte der RH.
APAMED