Gesundheitsausblick – das bringt 2025


von

Astrid Janovsky

Bereits jetzt sind für 2025 einige großen Änderungen im Gesundheitsbereich bekannt.AdobeStock_792623588/Jo Panuwat D

Mit 1.1. wird die Rezeptgebühr steigen. Für diese Erkenntnis braucht man weder das Orakle von Delphi noch Gerda Rogers. Aber auch bei der pharmazeutischen Industrie, den Zahnärzten, im Impfprogramm und bei den Hausärzten, die nicht mehr so heißen werden, soll sich einiges verändern.

Aufregerthema Nummer Eins im Gesundheitswesen ist für viele das mit 1. Jänner 2025 EU-weit in Kraft tretende Verbot des quecksilberhaltigen Amalgams für Zahnfüllungen. Einen einigermaßen adäquaten Ersatz, der komplett von der Krankenkasse gezahlt wird, wird es bei den knapp 2.800 Zahnärzten mit Kassenvertrag nicht mehr geben. Die Zahnärztekammer (ZÄK) lehnt das von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) forcierte Alkasit als Alternative ab, fordert höher dotierte Verträge und will nur materialtechnisch unterlegene Zahnzemente als Kassenleistung akzeptieren.

Mehr Privatleistungen

Besseres Füllungsmaterial als Zahnzement wird ab Jahresbeginn daher privat zu zahlen sein, mit Ausnahme Vorarlbergs, wo ein eigenes Abrechnungsübereinkommen gilt. Überall sonst wird man nach Einreichung bei der Kasse nur einen Bruchteil des Rechnungsbetrags – laut ÖGK 18,74 Euro bei einer einflächigen Füllung, was 80 Prozent des bisherigen Amalgamtarifs entspricht – zurückbekommen.

Allerdings gibt es Alternativen zum niedergelassenen Zahnarzt: In ihren 61 Zahngesundheitszentren bietet die ÖGK amalgamfreie Zahnfüllungen auch mit Alkasit auf Kassenkosten. Mit elf privaten Zahnambulatorien (neun in Wien, je eines im Burgenland und in Vorarlberg) wurden ebenfalls Vereinbarungen getroffen. Den Zahnärzten hat die ÖGK zudem Einzelverträge angeboten. Ob das in größerem Ausmaß angenommen wird, ist aber fraglich.

7,55 …oder weniger

Auch sonst wird wie jedes Jahr inflationsbedingt einiges teurer im Gesundheitsbereich: Die Rezeptgebühr steigt von bisher 7,10 auf 7,55 Euro. Der Anteil der Verordnungen, die gar nicht mehr den Weg zur Abrechnung finden, wird somit weiter steigen. Der Mindest-Kostenanteil für Heilbehelfe wird von 40,40 auf 43 Euro erhöht. Bei der Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt die Beitragsgrundlage 2025 6.977,40 Euro, der Monatsbeitrag daher 526,79 Euro. Die begünstigte Selbstversicherung für Studierende kommt auf 73,48 Euro monatlich.

Anlaufstelle für ME/CFS

Positive Neuigkeiten gibt es für die durch die Corona-Pandemie stark angewachsene Zahl an ME/CFS-Patienten und Patientinnen. Für sie sollen 2025 die ersten Anlaufstellen in Betrieb gehen. Fixiert wurde eine solche bisher erst für das Bundesland Salzburg, ein entsprechender Antrag ist im zuständigen Landtagsausschuss bereits im November beschlossen worden. Offen ist, wo diese Stelle angesiedelt wird. Auch weitere derartige Einrichtungen, die von Experten schon länger gefordert werden, sind in Aussicht. Gespräche dazu laufen dem Vernehmen nach etwa in Wien.

Bevorratung von 700 kritischen Arzneimitteln

Verbessern sollte sich die Medikamentenversorgung: Mit 21. April 2025 tritt eine Bevorratungsverordnung in Kraft, die der pharmazeutischen Industrie vorgibt, laufend einen österreichweiten Bedarf von vier Monaten etwa an Schmerzmitteln und wichtigen Antibiotika einzulagern. Insgesamt geht es um 700 kritische Arzneimittel.

Für die Patienten merkbar wird zudem, dass Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner ab 2025 die Bezeichnung “Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin” bei der Ärztekammer beantragen können. Dahinter steckt eine Reform der Ärzteausbildung. Diese tritt zwar erst im Juni 2026 in Kraft. Wer bereits zwei Jahre lang in der Primärversorgung tätig war, kann sich die Bezeichnung aber jetzt schon holen.

APAMED



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