Gesundheitsreform 2024:  Was bisher geschah


von

Ulrike Krestel

OÖ-LH.stv Christine Haberlander, GEsundheitsminister Johannes Rauch, Peter Lehner (SVS) bei der Pressekonferenz anlässlich der “Umsetzung der Gesundheitsreform”BMSGPK / Cetl

Gesundheitsminister Johannes Rauch hat die Gesundheitsreform im Juni 2024, drei Monate vor der Nationalratswahl, auf Schiene gebracht. Bis 2028 sollen nun über den Finanzausgleich zwei Milliarden Euro in Gesundheit und Pflege fließen. Was dabei beschlossen und umgesetzt wurde, finden Sie in diesem Überblick. Abgesehen von der Novellierung des Apothekengesetzes, das eine Lockerung der Öffnungszeiten, mehr Dienstleistungen und die verpflichtende Fortbildung brachte, kommen Apotheken nicht vor.

Was ist der Finanzausgleich?

Der Finanzausgleich regelt die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Alle fünf Jahre wird die Verteilung neu ausverhandelt. Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen werden Vereinbarungen getroffen, wofür Bund, Länder und Gemeinden zur Verfügung stehende Budgetmittel ausgeben.

Im Finanzausgleich 2023 stand die Gesundheitsreform im Mittelpunkt. Bis zum Jahr 2028 will der Bund nun jährlich über zwei Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Mitteln von Ländern und Sozialversicherung stehen dann insgesamt 14 Milliarden Euro für Gesundheit und Pflege bereit. Dafür haben sich die Länder bereit erklärt, neue Aufgaben zu übernehmen und Reformen umzusetzen und mitzutragen.

Die Eckpunkte der Gesundheitsreform

1. Niedergelassener Bereich

Im Mittelpunkt der österreichischen Gesundheitsreform steht die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, wobei mehrere hundert neue Kassenarztstellen geschaffen werden sollen, insbesondere in der Primärversorgung. Dadurch sollen Wartezeiten zverkürzt und der Zugang zu medizinischen Leistungen außerhalb der Spitalsambulanzen erleichtert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausbau von Primärversorgungseinheiten. Zudem wird ein Startbonus von bis zu 100.000 Euro für bestimmte Fachrichtungen eingeführt, um neue Kassenstellen attraktiver zu machen

2. Medikamentenversorgung

Um die Medikamentenversorgung zu gewährleisten wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Zentralisierte Medikamentenbeschaffung: Um Engpässe bei der Versorgung mit Arzneimitteln zu verhindern, wird ein stärker zentralisiertes System zur gemeinsamen Beschaffung eingeführt. Dies soll nicht nur den Zugang zu essenziellen Medikamenten sichern, sondern auch dazu beitragen, die Kosten zu senken.
  • Bewertung hochpreisiger Arzneimittel: Ein unabhängiges Bewertungsboard wird ins Leben gerufen, das die Wirksamkeit und den Nutzen teurer, innovativer Medikamente auf Basis wissenschaftlicher Studien bewertet. Ziel ist es, eine einheitliche Entscheidungsgrundlage für Krankenhäuser in ganz Österreich zu schaffen, um teure Arzneimittel gerecht zu verteilen und effizient einzusetzen.

3. Impfprogramme

Im Zuge der österreichischen Gesundheitsreform 2024 wurden umfangreiche Erweiterungen der Impfprogramme beschlossen. Hier die zentralen Neuerungen:

Erweitertes Impfangebot: Ab 2024 wird jährlich ein Budget von 90 Millionen Euro für Impfprogramme bereitgestellt. Nach dem Vorbild der Influenza-Impfung werden nun auch andere bislang kostenpflichtige Impfungen in das staatliche Impfprogramm aufgenommen. Ziel ist es, den Zugang zu wichtigen Impfungen für alle Bevölkerungsgruppen deutlich zu verbessern.

Zielgruppenspezifische Programme: Besondere Aufmerksamkeit wird auf Präventionsmaßnahmen gelegt, die gezielt schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und ältere Menschen ansprechen. Dies soll die allgemeine Immunisierung stärken und einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Gesundheitsvorsorge leisten.

4. „Digital vor ambulant vor stationär“

Im Zuge der österreichischen Gesundheitsreform 2024 rückt der Ausbau digitaler Angebote in den Mittelpunkt. Das Leitprinzip „Digital vor ambulant vor stationär“ verdeutlicht den hohen Stellenwert der Digitalisierung im Gesundheitssystem. Konkret wurden dabei folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Pflichtanbindung an ELGA: Künftig müssen alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, einschließlich Wahlärztinnen und Wahlärzte, an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden werden. Dies soll die Dokumentation und den Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern, damit die Krankengeschichte von Patientinnen und Patienten stets verfügbar ist.
  • Ausbau digitaler Gesundheitsdienste: Die Entwicklung und Implementierung digitaler Gesundheitslösungen wird intensiviert. Telemedizinische Angebote, die Patientinnen und Patienten digitale Konsultationen ermöglichen, sollen ausgebaut werden. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung effizienter und flexibler zu gestalten.
  • Optimierung des Medikationsmanagements und E-Health-Anwendungen: Der Ausbau digitaler Tools für das Medikamentenmanagement soll die Versorgung verbessern und Medikamentenengpässe verringern. Gleichzeitig wird verstärkt auf präventive digitale Gesundheitsdienste gesetzt, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

5. Prävention und Vorsorge

Weites wurden umfassende Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Vorsorge beschlossen. Ziel ist es, durch präventive Programme die Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und das Gesundheitssystem zu entlasten.

  • Förderung von Gesundheitsvorsorgeprogrammen: Jährlich fließen 60 Millionen Euro in Programme zur Gesundheitsförderung und Vorsorge. Diese Mittel unterstützen unter anderem Initiativen wie das Projekt „Frühe Hilfe“, das Schwangere und junge Eltern begleitet, sowie weitere präventive Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit der Bevölkerung langfristig zu stärken.
  • Präventionsmaßnahmen: Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung gesunder Lebensstile und der frühzeitigen Erkennung von Krankheiten, um diese effektiver behandeln zu können.


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