Nationalrat sichert Medikamentenversorgung und verabschiedet E-Impfpass


von

Ulrike Krestel

272. Sitzung des Nationalrates in der 27. Gesetzgebungsperiode – Fragestunde an den Gesundheitsminister Johannes Rauch.Foto: Parlamentsdirektion/Anna Rauchenberger

In der gestrigen Nationalratssitzung standen mehrere wichtige Gesetzesbeschlüsse zur Sicherung der Medikamentenversorgung auf der Tagesordnung. Ein von den Koalitionsparteien eingebrachter Gesetzesantrag sieht die Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags für Arzneimittel-Großhändler bis 2025 vor und erlaubt es dem Roten Kreuz, Medikamente an bedürftige Personen abzugeben. Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit, unterstützt von SPÖ und NEOS, angenommen.

Diskussion über Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler

Der Nationalrat debattierte über die Verlängerung des 2023 beschlossenen Infrastruktursicherungsbeitrags für Arzneimittel-Großhändler bis 2025, um die Versorgungssicherheit bestimmter Medikamente zu gewährleisten. Ralph Schallmeiner (Grüne) betonte, dass dies notwendig sei, um sicherzustellen, dass Medikamente verfügbar und für Großhändler kostendeckend seien.

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak kritisierte die Maßnahme als unzureichend und forderte strukturelle Veränderungen statt kurzfristiger Lösungen. Er hob hervor, dass die Bevorratung von Wirkstoffen allein nicht genüge, da diese für die Anwendung portioniert und gebrauchsfertig gemacht werden müssten. Kaniak brachte einen Rückverweisungsantrag zum Gesundheitsausschuss ein.

Auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker äußerte Bedenken. Er argumentierte, dass die niedrigen Zahlungen der Sozialversicherung für Medikamente Österreich als Kunden unattraktiv machten und der Infrastruktursicherungsbeitrag das Problem nur um ein Jahr vertage.

Martina Diesner-Wais (ÖVP) verteidigte den Beitrag, da Arzneimittel mit niedrigeren Preisen erfahrungsgemäß zuerst knapp würden und der Beitrag helfen würde, dies zu verhindern.

Medikamentenversorgung durch das Rote Kreuz

Grundsätzlich war man sich einig, dass Menschen ohne Versicherungsschutz Zugang zu Medikamenten haben sollten. Dennoch gab es Kritik am Regierungsvorschlag. Grüne und ÖVP brachten bereits vor der Debatte einen Abänderungsantrag ein, um Bedenken zu adressieren. Insbesondere wurde darauf geachtet, dass der Apothekenvorbehalt gewahrt bleibt und das Rote Kreuz Medikamente nur zur kostenfreien Versorgung von Bedürftigen halten darf. Minister Johannes Rauch verteidigte den Gesetzesentwurf als Schließung einer bestehenden Lücke im Gesetz, die bisherigen Praktiken rechtlich unsicher gemacht habe. Er hob hervor, dass die Abgabe von Medikamenten durch das Rote Kreuz bisher illegal oder im Graubereich stattfand.

Martina Diesner-Wais (ÖVP) wies darauf hin, dass in Österreich rund 25.000 Menschen ohne Versicherungsschutz leben, darunter Geflüchtete, Studierende, Obdachlose, Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Kinder. Sie betonte die Bedeutung der gesetzlichen Regelung, die bisherige rechtliche Grauzone zu beenden.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker kritisierte, dass im Antrag nicht klar definiert sei, wer als “bedürftig” gelte und bemängelte, dass das Rote Kreuz eine bevorzugte Rolle bei der Medikamentenabgabe erhalte. Er warf der Regierung vor, hier eine Monopolstellung zu schaffen, die nicht gerechtfertigt sei.

Mario Lindner (SPÖ) begrüßte die gesetzliche Regelung, zeigte jedoch Bedenken darüber, dass es keine Begutachtung des Gesetzesentwurfs gab, was verfassungsrechtliche Fragen seitens der Apothekerkammer aufwerfe.

Letztendlich stimmten NEOS und SPÖ dem Gesetz zur Verlängerung des Infrastruktursicherungsbeitrags und zur Regelung der Medikamentenabgabe durch das Rote Kreuz zu, während die FPÖ dagegen stimmte. Ihr Antrag auf Rückverweisung an den Ausschuss wurde abgelehnt.

Elektronischer Impfass wird ausgebaut

Vorangetrieben wird auch die Einführung des elektronischen Impfpasses (E-Impfpass). ÖVP und Grüne haben eine umfassende Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes vorgeschlagen, die den Vollbetrieb des E-Impfpasses und die Anbindung der Rettungsdienste sowie der Hotline 1450 an das elektronische Gesundheitsakte-System ELGA vorsieht.

Die Freiheitlichen kritisieren die Neuerung scharf, da sie befürchten, dass die Bürger gläsern werden und ihre Gesundheitsdaten preisgeben müssen. Sie bemängeln auch die Übertragung der Verantwortlichkeit von ELGA zum Gesundheitsministerium und die fehlende Möglichkeit, sich vom E-Impfpass abzumelden. Gesundheitsminister Rauch räumte ein, dass man die Datenschutzbedenken berücksichtigen und entsprechende Verbesserungen vornehmen werde.

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) und SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan heben die Vorteile des E-Impfpasses hervor, insbesondere im Notfall, wo Rettungsdienste Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten hätten. Fiona Fiedler (NEOS) sieht die Gesetzesänderung als Schritt in die richtige Richtung, betont aber, dass ein größerer Wurf nötig wäre.

Die Novelle des Gesetzes wurde verabschiedet, wobei nur die FPÖ dagegen stimmte. Ein weiterer Antrag der SPÖ zur Förderung der Telemedizin in der Kinderambulanz am Landeskrankenhaus Stolzalpe wurde hingegen abgelehnt.



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