Mehr Macht für MTD: Gesetzesentwurf in Begutachtung


von

Redaktion

Die Gesetzenovelle bringt eine deutliche Aufwertung für Physiotherapeuten und Co.AdobeStock_86673402/illionPhotos.com

Künftig können die rund 41.000 Menschen, die in Österreich einen höheren medizinisch-technischen Dienst (MTD) ausüben, bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist seit heute in Begutachtung.

Hatte die ursprünglich geplante Novellierung noch zu Kritik der betroffenen Berufsgruppen, aufgrund mangelnder Einbindung und fehlender Kompetenzen geführt, bringt ein neuer Entwurf nun eine deutlich Aufwertung.

Neben der Verschreibungshoheit bestimmter Arzneimittel und Medizinprodukten wird auch die Möglichkeit, Behandlungen online durchzuführen rechtlich verankert.

Zu den medizinisch-technischen Diensten gehören die Berufsgruppen der Physiotherapie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Radiologietechnologie und Biomedizinischen Analytik. “Das neue Berufsgesetz erweitert ihre Tätigkeiten und nützt damit die hohe Kompetenz”, teilte Gesundheitsminister Johannes Rauch in einer Aussendung mit.

Andere Aspekte des aktuellen Berufsrechts – wie etwa die Voraussetzungen zur Berufsberechtigung, -ausübung und -pflichten – bleiben großteils unverändert. Mit künftigen Masterstudiengängen erhalten Angehörige der sieben Berufsgruppen die Möglichkeit, sich weiter zu spezialisieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit dem neuen MTD-Gesetz geschaffen. Inhaltliche Vorgaben und Eckpunkte legt der Gesundheitsminister per Verordnung fest.

APAMED



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