Keine Zeit für neues Epidemiegesetz


von

Astrid Janovsky

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Das aktuell gültige Epidemiegesetz stammt aus dem Jahr 1913. Nach der Pandemie hat der Rechnungshof eine Novelle gefordert. Gesundheitsminister Johannes Rauch gibt das der nächsten Regierung als Aufgabe mit.

Gesundheitsminister Rauch (Grüne) hat am Montag eingeräumt, dass die aktuelle Regierung kein neues Epidemiegesetz mehr beschließen wird. “Das wird sich in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausgehen, das ist Faktum”, so Rauch in der Mittags-ZiB. Es gebe zwar seit 2023 einen Entwurf seines Ministeriums für die Novelle, mit der Lehren aus der Coronapandemie gezogen werden sollen. Es fehle aber noch die Einigung mit den anderen zuständigen Ressorts und den Ländern.

Gesetz aus 1913

Das Epidemiegesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1913, schon bei Ausbruch der Corona-Pandemie galt es als veraltet. In den vergangenen Jahren wurde es zwar mehrmals überarbeitet, die etwa vom Rechnungshof (RH) eingemahnte umfassende Novelle fehlt aber noch. Der RH hatte etwa kritisiert, dass das bisherige Gesetz nur für lokale Krankheitsausbrüche (Epidemien) sinnvoll sei, nicht aber für weltweite Pandemien.

Komplexes Vorhaben

Das neue Epidemiegesetz sei ein komplexes Vorhaben, in das (auch internationale) Erfahrungen während der Pandemie einfließen sollen und das mit einer Unzahl von Stakeholdern abgestimmt werden muss, so Rauch. “Und es wird Aufgabe der nächsten Regierung sein, das dann zu finalisieren.”

APAMED



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