Gesundheitsreform: Pläne für 2025


von

Astrid Janovsky

Das Gesundheitsministerium stellt bereits die Weichen für 2025.AdobeStock_1036461030/Pcess609

Videokonsultation über 1450, bessere Arbeitsbedingungen für Kassenärzte und mehr kostenlose Impfungen – das sind nur einige der Eckpunkte, die die Gesundheitsreform für 2025 anpeilt.

Im kommenden Jahr soll die Gesundheitsreform weiter vorangetrieben werden. Die Länder erhalten erneut 600 Millionen Euro zusätzlich, um wichtige Reformmaßnahmen in den Spitälern umzusetzen. Für die Sozialversicherung stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Sie kann damit einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag abschließen, zusätzliche Kassenstellen und neue Primärversorgungseinheiten schaffen.

App mit persönlichen Gesundheitsdaten

Weitere Fortschritte soll es auch in der Digitalisierung geben. Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA wird um neue Funktionen erweitert. Geplant ist eine Gesundheitsapp, die Daten wie Diagnosen, Laborwerte oder Medikamente für die Patient:innen übersichtlich darstellt. Über die Gesundheitshotline 1450 sollen Videokonsultationen möglich werden.

„Mit der Gesundheitsreform haben wir vor einem Jahr den Grundstein für langfristige Verbesserungen gelegt. Nun werden sie für Patient:innen nach und nach umgesetzt”, betont Rauch. “Damit werden sich Wartezeiten verkürzen und die Arbeitsbedingungen für Kassenärzt:innen verbessern. Der Nutzen der Digitalisierung wird für uns alle spürbar.” 

Erweitertes Impfprogramm

Das Öffentliche Impfprogramm wird im kommenden Jahr um neue kostenlose Impfungen erweitert. Aktuell werden die Impfungen gegen Influenza, HPV bis zum 30. Geburtstag sowie RSV für Neugeborene kostenlos angeboten. Die Entscheidung, welche Impfungen ins kostenlose Programm aufgenommen werden, soll im Frühjahr 2025 fallen. 

Ab Jänner 2025 können Allgemeinmediziner:innen bei der Ärztekammer die Bezeichnung als Facharzt bzw. Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin beantragen. Das neue Sonderfach soll das Berufsbild attraktiver gestalten. Gleichzeitig treten wichtige Änderungen des neuen Psychotherapiegesetzes in Kraft. So ist die Psychotherapieausbildung künftig an die allgemeine Universitätsreife geknüpft, bisherige Voraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum entfallen. Die pharmazeutische Industrie muss für 700 kritische Arzneimittel Vorräte für mindestens vier Monate anlegen.

APA



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