Seit der Corona-Pandemie ist das Thema Impfen wieder vermehrt in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Auch die Einführung des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) sorgt für Diskussionen. Dabei kursieren jedoch zahlreiche falsche Informationen auf impfkritischen Plattformen. Diese betreffen sowohl den angeblichen Starttermin des eImpfpasses im Vollbetrieb als auch die Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Umgang mit den Impfdaten.
Faktencheck: Was stimmt wirklich?
Zwar stimmt es, dass der eImpfpass verpflichtend ist und keine Möglichkeit zur Abmeldung besteht, doch viele andere Behauptungen sind schlichtweg falsch. So wird fälschlicherweise verbreitet, dass der eImpfpass ab dem 30. September 2024 vollumfänglich in Betrieb gehen solle. Diese Information stammt aus rechten Blogs und wurde in impfkritischen Kreisen weiterverbreitet.
Wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) klarstellt, befindet sich der eImpfpass weiterhin im Pilotbetrieb. Zwar wurde er 2020 eingeführt und zunächst zur Dokumentation von Kinderimpfungen genutzt, aber die volle Funktionsfähigkeit ist noch nicht erreicht.
Kein WHO-Zugriff auf persönliche Daten
Ein weiteres hartnäckiges Gerücht betrifft die angeblichen Zugriffsrechte der WHO auf die persönlichen Impfdaten der Bürger:innen. Auch diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Laut BMSGPK haben nur bestimmte nationale Behörden, wie das Gesundheitsministerium, die ELGA GmbH und andere Gesundheitseinrichtungen, Zugriff auf die Impfdaten. Die WHO erhält lediglich aggregierte Durchimpfungsraten, also statistische Daten ohne Personenbezug, im Rahmen internationaler Verpflichtungen – jedoch keine individuellen Impfdaten.
Rechtliche Rahmenbedingungen klar geregelt
Die Gesetzesgrundlage für den eImpfpass ist das Gesundheitstelematikgesetz (GTelG 2012), dessen Novelle 2024 einige Präzisierungen zur Datennutzung und Zugriffsberechtigung bringt. Nach einer Übergangsphase übernimmt das Gesundheitsministerium die Verantwortung für den Betrieb des eImpfpasses. Ärzt:innen und Apotheken haben Zugriff auf die Impfdaten ihrer Patient:innen, um Impfungen zu dokumentieren. Für Auswertungen, etwa im Krisenfall, dürfen die Gesundheitsbehörden nur pseudonymisierte Daten nutzen, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Keine Abmeldung möglich
Die Impfdaten können von Bürgerüber das ELGA-Portal eingesehen werden, eine Abmeldung vom eImpfpass ist jedoch nicht vorgesehen. Das BMSGPK betont, dass der eImpfpass im öffentlichen Interesse liegt, um eine vollständige Dokumentation der Impfungen sicherzustellen. Eine Petition, die ein „Opt-out“ forderte, wurde 2021 im Nationalrat behandelt, jedoch abgelehnt.
Fazit: Vorsicht vor Falschinformationen
Viele der verbreiteten Behauptungen rund um den eImpfpass sind unzutreffend. Der Pilotbetrieb läuft weiter, und es gibt keine Möglichkeit, sich vom System abzumelden. Die WHO hat keinen Zugriff auf persönliche Impfdaten, und der Schutz der Informationen ist gesetzlich geregelt.