Automatische Wahlarzt-Abrechnung startet am 1. Juli


Die neue Regelung gilt für Praxen, die mehr als 300 verschiedene Patienten pro Jahr betreuen. AdobeStock_413584724/MP Studio

Ab dem 1. Juli beginnt die elektronische Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch in Österreich. Wahlärzt:innen sind dann verpflichtet, auf Wunsch ihrer Patient:innen Rechnungen online bei der Krankenkasse einzureichen. Diese Regelung gilt für Praxen, die mehr als 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr betreuen, und deckt rund 80 Prozent der bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eingereichten Wahlarztrechnungen ab.

Die Einreichung erfolgt über die Softwarelösung “WAH-Online”, wodurch sich der Zeitraum bis zur Kostenerstattung verkürzen soll. Patienten von nicht betroffenen Wahlarzt-Ordinationen können ihre Rechnungen weiterhin selbst einreichen.

Diese Neuerung basiert auf einer Einigung zwischen dem Sozialministerium, der ÖGK und der Ärztekammer, über die der “Standard” zuerst berichtet hatte. Trotz vorheriger Zweifel der Ärztekammer wurde der Termin bestätigt, nachdem über die Details verhandelt worden war. Ein Kompromiss wurde erreicht, indem die Schwelle zur verpflichtenden Abrechnung bei mehr als 300 Patienten pro Jahr gesetzt wurde, anstatt bei einer Grenze von 15.000 Euro.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) lobte die Vereinbarung als Erleichterung für Patienten. Zusätzlich sollen Wahlärzte ab 2026 an das e-card-System und ELGA angeschlossen werden, um eine umfassende Dokumentation der Krankengeschichte zu gewährleisten.

ÖGK-Obmann Matthias Krenn und Edgar Wutscher von der Ärztekammer betonten die Vorteile der elektronischen Abrechnung sowohl für Patienten als auch für Ärzte.



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