Folge 2: Verpflichtende Fortbildung – wir klären auf mit Mag. Stefan Deibl


von

Redaktion

Mag. Stefan Deibl MSc. PhD., DIE Instanz, wenn es um Apothekenfortbildungen geht, im Talk mit Astrid Janovsky.

Lange war sie im Gespräch, jetzt ist sie da: die verpflichtende Fortbildung für Apothekerinnen und Apotheker. Den meisten ist aber noch nicht klar, wie man die notwendigen Punkte erreichen kann und welche Arten von Fortbildungen akkreditiert werden können. Mag. Stefan Deibl MSc. PhD., Leiter der Abteilung für Fort- und Weiterbildung der Österreichischen Apothekerkammer, erklärt unter anderem, worin der Unterschied von Akkreditierung und Approbierung besteht, welche Incentives für Teilnehmende noch möglich sind und wie die Fortbildungspunkte administriert werden.

Zusammenfassung

Im Podcast-Gespräch zeigt Mag. Deibl spannende Alternativen auf und gibt vor allem Entwarnung: denn die österreichischen Apothekerinnen und Apotheker haben sich seit jeher – auch im Vergleich mit anderen Berufsgruppen – durch besonderen Fortbildungseifer ausgezeichnet und die meisten erfüllten schon immer die ab Juli geltenden Vorgaben.

Was muss erreicht werden?

Zu den Fakten: im Fortbildungszeitraum von 3 Jahren müssen 150 Punkte gesammelt werden. Pro 30 Minuten Lerneinheit wird ein Pünktchen vergeben und dabei ist zwischen den AFPs („akkreditierte Fortbildungspunkte“) und den approbierten FFPs („freie Fortbildungspunkte“) zu unterscheiden.

AFPs sind den medizinisch-pharmazeutischen Inhalten und auch wirtschaftlichen Themen vorbehalten. Andere Tara-relevante Gebiete, wie etwa Kommunikation, fallen in den Bereich der FFPs.

Bepunktet werden nicht nur kammereigene Veranstaltungen, sondern auch Programme externer Anbieter, so diese den Akkreditierungsprozess positiv durchlaufen. Dieser sieht ein Einreichen aller relevanten Unterlagen längstens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vor. Wird der Antrag zu spät oder gar erst nach Absolvierung der Lerneinheit gestellt, können rückwirkend keine Punkte angerechnet werden.

Wie kann man Punkte sammeln?

Die Möglichkeit der akkreditierbaren oder approbierbaren Formate ist sehr vielfältig. Nebst den „Klassikern“ wie Präsenzschulungen und Webinaren können z.B. auch Podcasts in den Reigen der Punktespender aufgenommen werden.

Eine andere interessante Möglichkeit nennt Mag. Deibl mit der Option der individuellen Anerkennung. Nimmt man an einer zertifizierten Veranstaltung im Ausland teil, kann man die entsprechenden Unterlagen bei der Fortbildungsabteilung einreichen und nach positiver Prüfung auch auf diesem Weg sein Fortbildungskonto füllen. Wurde eine Veranstaltung in Deutschland oder der Schweiz besucht, die von den jeweiligen Landes- oder Bundesapothekerkammern akkreditiert wurde, entfällt in Österreich die Prüfung und es ist in jedem Fall mit einer Anerkennung zu rechnen.

Gibt es weiterhin Muster und gratis Essen?

Dass die Industrie ihr Schulungsangebot durch verlockende Benefits wie Geschenke, Muster oder Essensgutscheine attraktiver macht, sieht Mag. Deibl unproblematisch. „Reine Produktschulungen können nicht anerkannt werden. Aber objektive Schulungen seitens der Industrie sind durchaus gewünscht.“ Für die Akkreditierung (oder Approbierung) sei einzig der Inhalt der Fortbildung ausschlaggebend.

Aber nicht nur das Prüfen zukünftiger Fortbildungen und das Planen von Kongressen ist Aufgabenbereich der Fortbildungsabteilung. Mag. Deibl und sein Team servicieren eine e-learning Plattform mit über 90 aktuell verfügbaren Inhalten, die zum Teil in der Abteilung selbst erstellt werden. Außerdem werden auch Studien betreut und aktuell nimmt auch das Thema „Impfen“ einen großen Stellenwert ein.

Und noch ein kleiner Hinweis zum Schluss: von den 150 Punkten müssen lediglich 16 Punkte im Rahmen von Präsenzveranstaltungen erworben werden. Das ist mit dem Besuch eines Kammer-Kongresses erreicht – wie zum Beispiel jenem demnächst stattfindenden in Pörtschach.



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