No-Box, EKO und Preis: Bei der Parallelimport-Richtlinie müssen Apotheker:innen umdenken und einiges beachten. Das Infoblatt, das als Download zur Verfügung steht, zeigt, welche Schritte bei der Abgabe von direkt- und parallelimportierten Arzneispezialitäten zu beachten sind.
Seit Sommer 2024 hat in Österreich die Richtlinie über die Abgabe von Parallelimporten Gültigkeit. Somit ist vorgegeben, wann Apotheken ein parallel importiertes Arzneimittel zulasten der Sozialversicherungsträger abgeben müssen. Kommen Apotheken der Vorgabe nicht nach, droht eine gänzliche Retaxierung.
In der Apotheke sind verschiedene Szenarien möglich. Nicht immer kann und muss ein Parallelimport abgegeben werden. Allerdings ist die Apotheke nicht an die ärztlich verordnete PZN gebunden, auch dann nicht, wenn diese in der chefärztlichen Bewilligung angegeben ist.