Die EU hat die Verwendung von UV-bestrahltem Mehlwurmpulver als Lebensmittelzusatz erlaubt. Ab sofort können damit Produkte von Brot über Käse bis Obstkonserven mit einer Extraportion Wurm-Vitamin D angereichert werden.
Ab heute, 10.2.2025, gilt die Durchführungsverordnung der EU vom 20.1.2025 “zur Genehmigung des Inverkehrbringens von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor (Mehlwurm) als neuartiges Lebensmittel” (Novel Food). Das Pulver wird aus den Larven des gelben Mehlwurms gewonnen. Durch die Bestrahlung mit UV-Licht erhöht sich laut Angaben der Verordnung der Vitamin D-Gehalt.
Der gelbe Mehlwurm selbst (in unbehandelter Form) hat bereits seit 2021 den Novel Food-Status. Zum Einsatz des Pulvers heißt es in der Verordnung: “In ihrem wissenschaftlichen Gutachten kam die Behörde zu dem Schluss, dass UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen und in den vorgeschlagenen
Verwendungsmengen sicher ist. Somit bietet dieses wissenschaftliche Gutachten hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass UV-behandeltes Pulver ganzer Larven von Tenebrio molitor bei Verwendung in Brot und Brötchen, Kuchen, Erzeugnissen aus Teigwaren, verarbeiteten Kartoffelprodukten, Käse und Käseprodukten sowie Obst- und Gemüsekompotten, die für die allgemeine Bevölkerung bestimmt sind […]”.
Die Zulassung gilt zunächst für fünf Jahre und exklusiv für das Produkt der französischen Firma Nutri’Earth, die als Antragsteller fungierte.
Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und die in mindestens eine der in Artikel 3 der Novel Food-Verordnung genannten Kategorien fallen. Bekannte Beispiele aus den letzten Jahren sind unter anderem Stevia, Chiasamen oder Algenöl.