Impfstoffverteilung: Die jährliche Verschlimmbesserung


von

Redaktion

Neulich in der Kammer-Info: Darin informierte man über die sehr kurzfristig beschlossene Influenza-Impfaktion. Demnach müssen berechtigte Impfstellen (also Ärzte, Alters- und Pflegeheime oder Arbeitsmedizinische Zentren) den Impfstoff künftig über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH bestellen. Bestellungen durch öffentliche Apotheken sind nicht mehr vorgesehen. Die Impfstelle kann sich für eine Direktbelieferung durch den Pharmalogistiker oder für eine Belieferung durch eine öffentliche Apotheke aus dem jeweiligen Bundesland entscheiden. Was das für den Stand der Apothekerschaft bedeutet, hat Mag. Viktor Hafner, Inhaber der Linden Apotheke in Wien zusammengefasst.

Wie jedes Jahr gibt es auch heuer wieder ein NEUES Influenza-Impfstoffverteilungsmodell und wie jedes Jahr ist man auch wieder “überrascht von der kurzfristigen Entscheidung” und wie jedes Jahr rückt es noch um ein Stück weiter weg aus den apothekerlichen Händen. Diesmal sogar mit der ganz offiziellen Option der “Impfstelle”, gleich einen Pharmalogistiker über das Bundesbeschaffungstool mit der Beschaffung der Impfstoffe zu beauftragen.

Wie lange ist es her, dass Kunden zu uns in die Apotheke gekommen sind und wir sie an die Influenza-Impfung erinnert haben? Wir haben sie bei der Auswahl der richtigen Impfung beraten. Diese haben sie dann zu einem vergünstigten Preis in der Apotheke gekauft. Nun stehen wir an der Tara und helfen bei der Suche nach einem Arzt, der bei der Gratis-Impfaktion überhaupt mitmacht. Nicht zu Schweigen davon, dass dieser sich die überkomplizierte Abrechnung antun muss, um sich anschließend die Impfstoffe frei haus von einem Logistiker liefern zu lassen. 

Mal abgesehen davon, dass wir Apotheker:innen nicht nur die Kompetenz zum Impfen, sondern auch gleich die Ware eh schon im Haus hätten, bleibt die Frage: Wird sich die Durchimpfungsrate dadurch wirklich erhöhen?

Mal sehen, was die jährliche Verschlimmbesserung dann 2025 bringen wird.

P.S.: Vielleicht erfahren wir das ja über das “netzunabhängige Rundfunkempfangsgerät” sprich das Radio, zu dem wir laut ABO verpflichtet sind. Und für das wir bisher einen GIS-Jahresbeitrag von rund 40 Euro gezahlt haben. Mit der Einführung der Haushaltabgabe stehen wir nun bei 200 Euro, da dieser über die Kommunalsteuer abhängig von der von der Apotheke geleisteten Lohnsteuer – Stichwort Personalkosten –  berechnet wird. Aber das ist ein anderes Thema.

Als unabhängiges Informationsmedium geben wir in der Rubrik Gastkommentar unseren Leserinnen und Lesern eine Stimme. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Inhalte, die hier veröffentlicht werden, nicht automatisch die Meinung der Redaktion wiederspiegelt. 



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