Zukünftig sollen Schweizer Apotheken von den Krankenkassen Geld bekommen, wenn sie Patient:innen in der Therapietreue unterstützen und Medikationsanalysen durchführen. Bereits seit Anfang des Jahres wird die Umstellung auf günstigere Vergleichspräparate abgegolten.
Am 21. März 2025 hat das Schweizer Parlament eine für Apotheken bedeutende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung ermöglicht es Apothekerinnen und Apothekern künftig, diverse Präventions- und pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und zur Verbesserung der Therapietreue direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Dies stelle, so die Apothekenvertretung PharmaSuisse, einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Apotheken als wichtige Säule der medizinischen Grundversorgung dar.
Sparpotential durch Therapietreue
Mit der Gesetzesanpassung wird die Grundlage geschaffen, dass pharmazeutische Dienstleistungen, unabhängig von der Arzneimittelabgabe, neu durch die OKP übernommen werden. Zu den zentralen neuen Leistungen gehören:
- Förderung der Therapietreue (Adhärenz): Apotheken sollen Patientinnen und Patienten beim Einstieg in eine chronische Therapie in interprofessioneller Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten unterstützen.
- Therapieoptimierung: Apotheken werden künftig nicht nur Bluthochdruck-Screenings durchführen, sondern in Zusammenarbeit mit Hausärztinnen und Hausärzten die Therapie anpassen und Patientinnen und Patienten eng begleiten. Zudem umfasst dieser Bereich Medikationsanalysen sowie Medikationsabgleiche bei Übergängen im Gesundheitswesen.
PharmaSuisse sieht die Ausweitung der pharmazeutischen Leistungen auf die OKP als eine Investition in eine effizientere und nachhaltige Gesundheits-versorgung. Studien hätten gezeigt, dass verbesserte Therapietreue und optimierte Medikation langfristig Kosten einsparen, indem sie Komplikationen, Spitalseinweisungen und unnötige Arztbesuche reduzieren.
Mehr Geld bereits seit Jänner
Eine Umsetzung und Inkrafttretung der neuen Regelungen wird ab dem 1. Jänner 2027 erwartet. Seit 1. Jänner 2025 ist in der Schweiz bereits der neue Tarifvertrag LOA V gültig. Darin enthalten ist unter anderem eine Vergütung für Apotheken bei der Umstellung der Patient:innen auf günstigere Biosimilars, wie sie bereits davor beim Wechsel auf Generika bezahlt wurde. Das maschinelle Verblistern wurde ebenso neu aufgenommen wie die Erweiterung der Tarife auf Leistungen von Versandapotheken.
In der Schweiz ist die Krankenkassen-Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP) für alle im Land Wohnenden (bis auf wenige Ausnahmen) verpflichtend. Es stehen dafür rund 50 verschiedene Krankenkassen mit grundlegend einheitlicher Leistungserbringung und unterschiedlichen Paketangeboten zur Verfügung. Unter anderem ist auch eine verstärkte medizinische Betreuung durch die Apotheke wählbar. Das Schweizer Gesundheitssystem zählt zu den besten, aber auch teuersten der Welt.