Stichwort “Light-Apotheke” und “Reduzierung der Öffnungszeiten”. Seit Monaten warten die deutschen Apothekerinnen und Apotheker auf die angekündigte Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Seit letzter Woche hat das Warten ein Ende.
Bereits im Herbst letzten Jahres kündigte Lauterbach eine große Reform des deutschen Gesundheitswesens an. Im Mai wurden die Änderungen für die Kliniken verabschiedet – unter wenig Beifall der Ärzteschaft.
Nun liegt auch der sogenannte Referentenentwurf für die Apothekenreform vor.
Im veröffentlichten Papier sieht der Bundesgesundheitsminister die „Arzneimittelversorgung durch Apotheken grundsätzlich und flächendeckend sichergestellt.“ Er ortet allerdings Handlungsbedarf bei der zukünftigen Versorgung in der Fläche, also den ländlichen Gebieten. Deshalb liegt der Reform auch der Gedanke zu Grunde, die Abgabe von Arzneimitteln zu vereinfachen und die Strukturen aufzuweichen.
Die „Light-Apotheke“ kommt
Die revolutionäre Kernidee, welche bereits seit Monaten durch die Medien angekündigt worden war, ist nun fest verankert: es soll zukünftig „Light-Apotheken“ geben. Apotheker:innen sind nicht mehr zwingend notwendig, sondern werden nur bei Bedarf „telemedizinisch“ in der Stammapotheke konsultiert. Lediglich acht Stunden pro Woche ist die Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers notwendig. Das Tagesgeschäft übernehmen PTA. Diesen wiederum ist die Abgabe von Suchtgiften und die Anfertigung von Rezepturen nur unter Aufsicht erlaubt.
Vergütung wird reduziert
Außerdem wird bestehendes Geld umverteilt. Aus dem bisherigen Topf zur Abgeltung pharmazeutischer Dienstleistungen wie Medikationsmanagement oder Inhalationsschulungen wandern Mittel zum sogenannten Nacht- und Notdienstfond. Aus diesem sollen zukünftig an die Apotheken für jeden geleisteten Vollnachtdienst 550 Euro ausbezahlt werden.
Weiters ist eine stufenweise Absenkung der Apothekenvergütung von derzeit drei auf zwei Prozent vorgesehen.
Öffnungszeiten gehen zurück
Um Personalkosten zu sparen, werden die verpflichtenden Öffnungszeiten reduziert. Montag bis Freitag herrscht nur noch sieben Stunden Betriebspflicht, am Samstag sind es vier Stunden. Weiters wird die Möglichkeit eingeräumt, per Bewilligung eine „Zweigapotheke“ zu führen. Diese muss dann Montag bis Samstag für täglich vier Stunden geöffnet sein.
Impfen und Testen werden ausgeweitet
Während bei der Vergütung und den Öffnungszeiten gespart wird, soll das Impfangebot in den Apotheken ausgeweitet werden. Nach SARS-Cov2 und Grippe werden nun auch Impfungen gegen FSME und Tetanus in der Offizin Einzug halten. Auch verschiedenste PoC-Tests und In-vitro-Diagnostik dürfen zukünftig in den Apotheken angeboten werden.
Suchtmittel im Kommissionierer
Was man dafür nicht mehr braucht, ist ein Tresor zur Lagerung von Suchtmittel. Ist ein Kommissionierautomat vorhanden, dürfen Betäubungsmittel zukünftig dort gelagert werden.