Tiroler Apothekerin soll 2.500 Paxlovid unterschlagen haben


von

Astrid Janovsky

Bis zu zehn Jahre Haft könnten auf eine Tiroler Apothekerin zukommen.Milos

Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, soll eine Apothekerin 2.500 Packungen des Corona-Medikaments Paxlovid illegal verkauft haben. Mögliches Strafmaß: Ein bis zehn Jahre Haft.

Seit Monaten ist das Bundesgesundheitsministerium auf der Suche nach verschollenen Paxlovid-Packungen. Es ortete einen Schwund von 20.000 Einheiten der Notfallmedikaments. In den Jahren 2022 und 2023 konnte das von den Apotheken gratis über den Großhandel bezogen und ebenso gratis gegen Vorlage eines Rezepte abgegeben werden. Eine Dokumentation der Abgabe war nicht vorgesehen gewesen.

BMG-Suche erfolgreich

Im Sommer 2024 mussten die Apotheken auf Aufforderung des Gesundheitsministeriums mühsam den Verbleib der von ihnen bezogenen Mengen nachweisen. Nun scheint zumindest ein Leck in der Versorgung gefunden zu sein, wie die Tiroler Tageszeitung heute vermeldet. Die Leiterin einer Innsbrucker Apotheke und deren Assistent seien wegen schweren Betrugs angeklagt worden.

2.500 Packungen nach China

Die Anklage wirft den beiden Beschuldigten vor, 2.500 Packungen aus dem Bundeskontingent ohne Vorlage einer ärztlichen Verschreibung abgegeben zu haben. „Das Medikament wurde dann gegen geringes Entgelt an einen Chinesen weitergegeben, der es nach China versandte“, sagte Staatsanwalt Hansjörg Mayr. Als sich der Großhändler nach dem bundesweiten Fehlbestand wegen der hohen Bezugsmengen bei der Apothekerin gemeldet hatte, retournierte diese 450 Packungen.

1,8 Mio. Euro Schaden

Der Wert der unterschlagenen Arzneimittel beträgt 1,8 Millionen Euro. Das bedeutet eine Strafandrohung von ein bis zehn Jahren Haft. Die Anklagen sind noch nicht rechtskräftig.

Hubert Stanglechner, Verteidiger der angeklagten Apothekerin, stellt gegenüber der Tiroler Tageszeitung jedoch jedes Verschulden seiner Mandantin in Abrede: „Die Medikamente wurden vom Mitarbeiter meiner Mandantin eigenmächtig verkauft. Es wird zu prüfen sein, ob meine Mandantschaft für das Verhalten ihres Mitarbeiters verantwortlich sein kann!“ Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Ein Prozesstermin am Landesgericht Innsbruck steht noch aus.



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