Walter Marschitz und Elisabeth Zimmerer, die neue Doppelspitze in der Kammeramtsdirektion der ÖAK, gaben beim APOkongress in Schladming Einblicke, wie es zu den Querelen rund um die „Parallelis“ kommen konnte.
„Parallelimporte – warum gibt es das?“ beginnt Zimmerer ihre Ausführungen und erklärt, dass diese EU-Regelung in Zeiten von Lieferengpässen durchaus ihre Sinnhaftigkeit hätte. In den Erstattungskodex (EKO) findet das Import-Arzneimittel dann Aufnahme, wenn der Preis nicht höher als jener des gelisteten Originalpräparates ist. „Das Problem, das wir aktuell haben, ist, dass die Preisgestaltung für Apothekerinnen und Apotheker nicht transparent ist“, führt die stellvertretende Kammeramtsdirektorin aus. Im EKO scheinen Originalpräparate zwar teurer auf, häufig wäre dazu aber ein Preismodell hinterlegt. „Das bedeutet unseren Auskünften nach, dass diese Preismodelle zu einer Reduktion für die Sozialversicherung bis zu 30 Prozent führen.“ Bei größeren Volumina würde dies greifen und daher hätten die Kassen durchaus Interesse, dass Originalprodukte abgegeben werden.
Eigenmächtig und ohne Absprache erlassen
Die Sozialversicherung habe ohne Absprache und hinter dem Rücken der Apothekerkammer eine Ermächtigung erwirkt, um die Richtlinie zu den Parallelimporten (RPI 2024) zu erlassen. Diese solle Apotheken dazu anhalten, möglichst nur Produkte aus dem EKO abzugeben. „Die Richtlinie ist aber sehr, sehr kompliziert und hat zu sehr, sehr vielen Problemen geführt“, gibt Zimmerer den allgemeinen Tenor wieder. Oft würde es sich um Preisdifferenzen im Bereich weniger Cent handeln, die Bevorratung wäre aufgrund möglicher Preisänderungen zum Monatswechsel schwierig und der Nachweis der Nichtverfügbarkeiten stelle einen großen bürokratischen Aufwand für die Apotheken dar.
Besonders problematisch empfindet Zimmerer die Nullretaxationen. Das Einsparungspotential sieht sie nicht so sehr gegeben: „Wenn es sich um Produkte aus der No-Box handelt, gibt es gar nicht den großen wirtschaftlichen Nutzen.“ Problematisch für die Apotheken: Der Dachverband hat die Richtlinie einseitig erlassen und kann diese auch einseitig ändern.
“Man hat nicht auf uns gehört”
Die RPI besagt, dass im EKO Wahlfreiheit herrscht. „Wenn es im EKO gelistet ist, kann ich also frei entscheiden“, erklärt Zimmerer. Anders sieht es aus, wenn der Chefarzt ins Spiel kommt: Die Erstattung folge nicht immer der Bewilligung, da das günstigste Präparat abzugeben sei. Die stellvertretende Kammeramtsdirektorin sieht zwei große Probleme: „Maßgeblich aktuell ist das Abgabedatum. Das ist aber nicht immer das Datum, an dem ich die Bestellung tätige. Und das zweite Problem ist die Nullretax.“ Die Kammer hätte mehrmals darauf hingewiesen, „dass das Ganze eigentlich ein Wahnsinn ist – aber man hat nicht auf uns gehört.“ Die ersten drei Monate gab es noch eine Kulanzregelung und danach sei plötzlich die zehnfache Summe der üblichen Retaxierungen aufgetaucht. Seither wäre man dauernd in Gesprächen und hätte versucht, eine Änderung der Regelungen zu erwirken.
RIP RPI
Marschitz erklärte, dass sich die Verhandlung auch deshalb so in die Länge gezogen hätten, weil die Struktur so kompliziert sei: „Der Dachverband hat zwar die Kompetenz der Richtlinienerstellung, aber die Abwicklung erfolgt über die Sozialversicherungsträger.“ Jeden Schritt, den der Dachverband macht, müsse er mit allen Sozialversicherungsträgern abstimmen, so der Kammeramtsdirektor. Und auch die Kammer würde sich nach jedem Gespräch intern beraten. Am vergangenen Freitag sei eine Lösung gefunden worden, die in den nächsten Wochen unter Dach und Fach gebracht werden sollen. Einen ersten Ausblick gibt es bereits (nachzulesen auf TARA24).