Nun haben wir in Österreich auch unseren Parallelimport-Skandal – bei uns wird nur dazu lieblich “Pallawatsch” gesagt. Jahrelang wird gerungen damit, ob eine Apotheke bei der Abgabe zwischen Originalprodukt und Parallelimport selbst entscheiden darf. Einige machen es so, andere machen es nicht. Für die Krankenkasse wäre die Abgabe eines Parallelimportes eigentlich günstiger, der Kassenpreis unterscheidet sich oft nur um ein paar Euro, sollte man meinen…
Mitnichten, es gibt da vielleicht doch noch so etwas wie eine zweite Tasche, wo andere Geldflüsse stattfinden, manche sagen “kick-back”-Zahlungen dazu, die eine Tasche soll aber nur ja nichts von der anderen Tasche wissen. Da scheinbar aber noch Potential aus dieser anderen Tasche gesehen wurde, wurde eine sogenannten Parallelimportrichtline in Windeseile – ohne mit den Vertragspartnern zu reden – ins Leben gerufen.
Und nun wieder der österreichische Weg: Im ersten Moment war sie so geschrieben, dass sie keiner verstehen konnte. Und es wurde viel gerätselt. Im zweiten Schritt wurde alles relativiert, “das betrifft Euch nicht, das fällt gar nicht auf”. Im dritten Schritt (4 Monate nach Inkrafttreten) hieß es dann “Ui, diese Abgabe da vor 3 Monaten fällt unter diese Richtlinie, wir müssen dir die paar tausend Euro für das Präparat abziehen”.
Dann war Panik groß mit der Lösung “na gut, wir geben 2 Monate Toleranzfrist, aber dann muss es klappen” – aber was eigentlich? Jetzt auf einmal dürfen nicht nur Original gegen Parallelimport getauscht werden, jetzt MÜSSEN auch? Gibt es also doch Kick-Back-Zahlungen?
Und nun im November der nächste Schritt: Briefe der Sozialversicherung mit “Zeige mir Belege dafür, dass du vor 4 Jahren (sic!) ein Originalpräparat, das du verrechnet hast, auch wirklich abgegeben hast”….Von Apotheken wird also maximale Transparenz gefordert, gibt es diese auch bei der Sozialversicherung?
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